Feuerwehr Volksbegehren Logos 1 1 2048x2048Das Volksbegehren „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ kann seit 15. Jänner 2024 unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde in Österreich oder  online via oesterreich.gv.at  ( ID Austria oder  EU Login erforderlich) unterschrieben werden.

Feuerwehr Volksbegehren Logos 1 1 2048x2048Begründung Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung

Der ehrenamtliche Einsatz der rund 340.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in den 4.500 Feuerwehren in Österreich ist von unermesslichem Wert für die Gesellschaft. Starkregen, Waldbrände und Sturmschäden fordern sie immer mehr und bei immer schwierigeren Einsätzen. Entsprechend hoch ist auch der Investitionsbedarf für moderne Feuerwehrfahrzeuge, Gerätschaften für die unterschiedlichsten Einsätze und ein entsprechendes Rüsthaus.
Die Freiwilligen Feuerwehren waren und sind in den unterschiedlichen Bereichen stark von der Teuerung betroffen und erhalten zum Beispiel bei steigenden Strom- und Heizungskosten keine Strom- oder Energiekostenzuschüsse vom Bund.
Die Freiwilligen Feuerwehren finanzieren sich aus der großen Unterstützung von Städten und
Gemeinden, Förderungen der Länder, Eigenmitteln (z.B. aus Veranstaltungseinnahmen), Einsatzverrechnungen und Spenden durch die Bevölkerung sowie Unternehmen.

Bei jeder Anschaffung von Gerätschaften, Betriebsmitteln oder Arbeiten am Feuerwehrhaus wird diese Unterstützung durch die Umsatzsteuer um ein Sechstel gekürzt. Dieses Problem wurde vom Bundes(verfassungs)gesetzgeber auch nach Jahren Diskussion zur Steuerbefreiung von Feuerwehren bislang nicht gelöst.

Es braucht mehr als Spendenbegünstigung für und eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer. Die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre und die starken Beanspruchungen der Feuerwehren haben gezeigt, dass die gerätetechnische Ausstattung der Feuerwehren im Katastrophenfall sichergestellt werden muss. Beschädigte Geräte müssen dringend repariert, alte Gerätschaften erneuert und zur Kapazitätsausweitung neue Gerätschaften angeschafft werden.
Steigende Baukosten, steigende Energiekosten, steigende Kosten für die Einsatzbekleidung, steigende Kosten bei den Betriebsmitteln und steigende Kosten für Geräte und Fahrzeuge sind ohne Unterstützung vom Bund eine immer größere Herausforderung für die Freiwilligen Feuerwehren und die Gemeinden in Österreich. Bestehende Förderung der Bundesländer werden dabei oft schon zu einem guten Teil von der Umsatzsteuer neutralisiert.
Ein kompletter Entfall der Mehrwertsteuer ist laut Finanzministerium europarechtlich nicht möglich.

Um wichtige Investitionen zu erleichtern, soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber die Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Feuerwehren in Österreich nach entsprechendem Antrag eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer für zumindest folgende Ausgaben erhalten:

• Anschaffung und Instandhaltung von allen Einsatzfahrzeugen und Gerätschaften
• Anschaffung von persönlicher Schutzbekleidung und Feuerwehrbekleidung
• Anschaffung von Gebrauchsgütern für den Feuerwehrdienst und Übungen
• Betriebskosten für den Feuerwehrdienst
o Treibstoffe wie z.B. Diesel für die Feuerwehrfahrzeuge oder Schmierstoffe für Motorsägen usw.
o Strom, Heizung und Reinigungsmittel für das Feuerwehrhaus
o Lösch- und Schaummittel sowie Bindemittel
o Telekommunikationsgebühren (Telefon Internet), Versicherungen (Unfall – Haftpflicht, KFZ)
o Schreib, Zeichen und sonstige Büromittel
• Jedweder Bau- und Sanierungsarbeiten an Feuerwehrhäusern und der dazugehörigen
Betriebsausstattung (Einrichtung, Möbel, …)

Erreicht das Feuerwehr-Volksbegehren über 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützer wird der „Gewinn“ aus der Rückerstattung für ein erfolgreiches Volksbegehren minus BMI Gebühren an die
Feuerwehrjugend Österreich gespendet (über 10.000 Euro).

NICHT gefordert wird durch das „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ eine pauschale Umsatzsteuerbefreiung bzw. eine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug für Freiwillige Feuerwehren in Österreich für alle Ausgaben. Diese ist laut Informationen des Finanzministeriums auch nicht möglich.

Damit wäre für zum Beispiel folgende Einkäufe/Aktivitäten für Freiwillige Feuerwehren nach wie vor die Mehrwertsteuer auch nach Umsetzung der Forderung des Volksbegehrens fällig:
• Einkäufe für Feuerwehrfest bzw. Infrastruktur ausschließlich für Feste
• Einkauf von Essen & Getränken zum Abschluss einer Übung oder nach einem Einsatz
• Jährlicher Feuerwehrausflug zur Kameradschaftsbildung
• Wöchentliche Treffen zu gemeinsamen Sportabend der Feuerwehrmitglieder (z.B. am Tennisplatz) usw.

Ziel des Volksbegehrens ist die Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz und der Vorbereitung darauf zu
unterstützen.

Sie leisten in Millionen freiwilligen Stunden ehrenamtlich jährlich ungemein viel für die Allgemeinheit in Österreich. Wenn sie in ihrer Freizeit über Spenden oder Veranstaltungseinnahmen Geld für die dafür notwendigen Feuerwehrfahrzeuge, Einsatzgerätschaft usw. aufstellen, soll nicht ein Sechstel davon direkt durch die Mehrwehrsteuer vermindert werden.

Eine Umsatzsteuerrückerstattung wäre auch ein wichtiges und richtiges Zeichen der Wertschätzung für die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich.

Das Volksbegehren „Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung“ kann seit 15. Jänner 2024 unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder  online via oesterreich.gv.at  ( ID Austria oder  EU Login erforderlich) unterschrieben werden.

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